Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten, Medical Writer & Agenturen

§ 1 – Allgemeines

  1. Die LangCor Service GmbH bietet ihren Kunden qualitativ hochwertige Übersetzungs-, Beratungsdienstleistungen, Medical Writing und auf Kundenprozesse zugeschnittene Programmierung (insbesondere webbasierte Lösungen und Schnittstellen) an. Für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der LangCor Service GmbH, Marlene-Dietrich-Straße 5 89231 Neu-Ulm (nachfolgend "LangCor Service GmbH") und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Service. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass die LangCor Service GmbH dies im Einzelfall schriftlich anerkennt.

§ 2 – Eignung und Qualifikation

  1. Der Lieferant versichert die Richtigkeit der vom ihm an die LangCor Service GmbH übermittelten persönlichen Daten, wie Lebenslauf, Zeugnisse etc. und dass er die im Vertrag genannten Qualifikationen besitzt.

  2. Die LangCor Service GmbH ist berechtigt, zur Überprüfung dieser Angaben die Vorlage geeigneter Unterlagen vom Lieferant zu fordern. Diese Unterlagen dürfen zu Vertragszwecken gespeichert werden. Die LangCor Service GmbH ist auch berechtigt, diese Unterlagen im Rahmen konkreter Projekte an potenzielle Kunden zu übermitteln.

§ 3 – Vertragsabschluss

  1. Die LangCor Service GmbH wird bei Projektvergaben nach Möglichkeit beim Lieferanten über die Übernahme von Aufträgen anfragen.

  2. Hat der Lieferant uns seine Preise zur Übersetzung eines Textes, Erstellung eines Textes oder Überarbeitung eines Textes hinterlegt, sind wir berechtigt, auf der Grundlage dieser Unterlagen dem Lieferanten eine Anfrage über die Möglichkeit der Übernahme des Auftrags zu übermitteln.

  3. Eine Bindung an unsere Anfrage zu einem Vertragsabschluss besteht nicht.

  4. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

§ 4 – Vertragsdurchführung

  1. Der Lieferant hat seine Leistung persönlich zu erbringen. Das gleiche gilt für Zusammenschlüsse von Lieferanten. Er ist ohne vorherige Genehmigung durch die LangCor Service GmbH nicht berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder Dritte heranzuziehen oder grundsätzlich Daten ohne schriftliche Vereinbarung weiter zu geben.

  2. Die Erstellung/Übersetzung/Überarbeitung von Texten ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Der Lieferant verpflichtet sich, nur sorgfältig erstellte/übersetzte/überarbeitete Texte einzureichen. Er ist grundsätzlich nicht zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt. Die LangCor Service GmbH erhält die Lieferung in der vertraglich vereinbarten Ausfertigung zu der vertraglich vereinbarten Lieferzeit.

  3. Dem Lieferant werden die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung / Überarbeitung bzw. Erstellung von Texten (Verwendungszweck, Hinweise zum Sprachstil, Zielgruppe, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, behördliche Vorgaben, Checklisten etc.) sowie die Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung/Übersetzung/Überarbeitung notwendig sind, zur Verfügung gestellt. Er verpflichtet sich, bei Übersetzungen den zu übersetzenden Text sach- und fachgerecht in der vereinbarten Sprache wiederzugeben und die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorzunehmen. Übersetzungen sind je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den gültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorzunehmen. Mitgeteilte, beim Auftraggeber eingeführte individuelle Fachterminologie ist bei allen Erstellungen/Überarbeitungen und Übersetzungen zu berücksichtigen.

  4. Bei Fragen oder Unklarheiten hat sich der Lieferant unverzüglich mit der LangCor Service GmbH in Verbindung zu setzen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Informationen und Unterlagen, fehlen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber von LangCor Service GmbH ist unzulässig, es sei denn, LangCor hat dieser Kontaktaufnahme schriftlich zugestimmt. Der Lieferant ist verpflichtet, während des bestehenden Vertragsverhältnisses und 6 Monate nach Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Arbeiten weder mittelbar noch unmittelbar direkten Kontakt zu den Auftraggebern von LangCor Service GmbH aufzunehmen.

  5. Die LangCor Service GmbH ist berechtigt, zur Qualitätswahrung eine stichprobenartige Prüfung der vom Lieferant eingereichten Texte durchzuführen und gegebenenfalls dazu eine Teillieferung einzufordern. Der Lieferant hat keinen Anspruch auf die Überprüfung der von ihm eingereichten Texte.

§ 5 – Rechtseinräumung

  1. Der Lieferant erklärt mit der Übersendung der Übersetzung/Überarbeitung, bzw. der neu erstellten Texte, dass er diese selbst verfasst hat und keine weiteren Rechte Dritter an den Daten bestehen als sie bereits am ihm für das jeweilige Projekt übergebenen Gegenstand bestanden haben.

  2. Mit Übersendung der Übersetzung/Überarbeitung oder neu erstellten Texten räumt der Lieferant LangCor Service GmbH das ausschließliche Recht ein, den Liefergegenstand in zeitlicher, räumlicher und örtlicher Hinsicht uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten. Dazu gehört insbesondere das Recht, die Leistungen zu bearbeiten, zu ändern, zu vervielfältigen, öffentlich wiederzugeben, oder auf sonstige Weise zu verwerten sowie alle Rechte, welche für die Nutzung zum jeweiligen Vertragszweck des Auftraggebers erforderlich sind.

  3. Die LangCor Service GmbH ist berechtigt, Dritten, insbesondere ihren Auftraggebern, Nutzungsrechte einzuräumen und/oder zu übertragen und die Übersetzung/Überarbeitung oder neu erstellen Texte zur freien Verwertung weiterzuleiten.

  4. Der Lieferant verzichtet auf sein Recht, als Urheber bezeichnet und/oder genannt zu werden.

§ 6 – Vergütung

  1. Der Lieferant erhält für die Erstellung/Übersetzung/Überarbeitung die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütung. Diese orientiert sich an der Zahl der Wörter im Ausgangstext und in Ausnahmefällen an Zeilen- oder Seitenzahl. Zudem werden die Preise gegebenenfalls durch Sprachkombination, Schwierigkeit, Fachbereich der Übersetzung/Überarbeitung modifiziert oder als Pauschale abgerechnet. Die im Vertrag angegebene Vergütung versteht sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich entsteht. Die Vergütung gilt in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Folgende Begriffsdefinitionen gelten:

    1. Worte: gezählt am Ausgangstext
    2. Zeile: 55 Zeichen
    3. Seiten: 30 Zeilen

  2. Der Lieferant hat LangCor Service GmbH monatlich jeweils spätestens zum Monatsende eine ordnungsgemäße Rechnung über die jeweils erbrachte Leistung mit Ausweisung der jeweils gültigen Umsatzsteuer oder der Begründung ihrer Nichtberechnung zu stellen. Die Rechnungen werden jeweils zum 15. und spätestens zum 30. eines jeden Monats fällig.

  3. Der Lieferant hat sich selbständig um die Versteuerung der Einkünfte aus den Erstellungen/Übersetzungen/Überarbeitungen entsprechend der für ihn geltenden Gesetze zu kümmern.

  4. Eventuelle Kosten und Aufwendungen sind durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Ein Anspruch auf die Erstattung von Kosten und Aufwendungen im Rahmen der vertragsgemäßen Erstellung/Übersetzung/Überarbeitung besteht nur, soweit sie nachweislich tatsächlich angefallen und mit der LangCor Service GmbH schriftlich fixiert ist.

  5. Ein Anspruch auf Kostenvorschuss besteht nicht. Der Lieferant ist auch nicht berechtigt, Teilleistungen in Anrechnung zu bringen.

§ 7 – Vertraulichkeit

  1. Der Lieferant hat die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über LangCor Service GmbH und/oder seine Auftraggeber sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich zu behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben. Er hat die Daten ferner unverzüglich nach endgültiger Auftragserledigung endgültig zu löschen. Sollte der Lieferant die Daten bereits gelöscht haben, er jedoch zur Nachbesserung verpflichtet ist, wird die LangCor Service GmbH ihm die erforderlichen Daten zu Verfügung stellen.

  2. Der Lieferant verpflichtet sich, die Vertraulichkeitsregeln auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen und auf Anfrage von LangCor Service GmbH die Vertraulichkeitsvereinbarung der LangCor Service GmbH vorzulegen.

§ 8 – Gewährleistung, Verzug

  1. Die LangCor Service GmbH hat gegenüber dem Lieferant die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei mangelhafter Leistung sind wir berechtigt und verpflichtet, dem Lieferanten Nachbesserung zu ermöglichen. Die Nachbesserung muss innerhalb angemessener Frist abgeschlossen werden. Wir sind berechtigt, auch eine Nachbesserungsfrist von 1 Tag zu setzen. Schlägt die Nachbesserung fehlt, stehen uns die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu.

  2. Beseitigt der Lieferant die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist LangCor Service GmbH berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängel durch einen anderen Lieferanten beseitigen zu lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 – Haftung Lieferant

  1. Soweit der Lieferant für einen Produkt- (Folge) Schaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, die LangCor Service GmbH insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist.

  2. Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne der vorstehenden Bestimmung ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB sowie gem. §§ 830, 840, 426 BGB zu ersetzen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer für uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zugeben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.

  3. Absatz 2 findet keine Anwendung, wenn eine bloße Produktverwendungswarnung zur Gefahrabwehr ausreichend ist.

§ 10 – Freistellung

  1. Der Lieferant stellt LangCor Service GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die an LangCor Service GmbH aufgrund der Erstellung/Übersetzung/Überarbeitung gestellt werden. Hierunter fallen insbesondere eine Inanspruchnahme wegen des Inhaltes der Leistungen und/oder sonstiger Schutzrechte Dritter (wie z.B. Urheberrechte). Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der entstehenden Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung.

§ 11 – Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke

  3. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den in seiner Ausführung geschlossenen Einzelgeschäften ist unser Geschäftssitz (Neu-Ulm). Jeder Vertragspartner ist jedoch auch berechtigt, den anderen an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

  4. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.