Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden

§ 1 – Allgemeines

  1. Die LangCor Service GmbH bietet ihren Kunden qualitativ hochwertige Übersetzungs-, Beratungsdienstleistungen, Medical Writing und auf Kundenprozesse zugeschnittene Programmierung (insbesondere webbasierte Lösungen und Schnittstellen) an. Für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der LangCor Service GmbH, Marlene-Dietrich-Straße 5 89231 Neu-Ulm (nachfolgend "LangCor Service GmbH") und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen (AGB) Service. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbe-ziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebo-te, Lieferungen und Leistungen. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass die LangCor Service GmbH dies im Einzelfall schrift-lich anerkennt.

§ 2 – Vertragsschluss

  1. Auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten, sowie bestehenden Vereinbarungen und Erfahrungen vorangegangener Aufträge, erstellt die LangCor Service GmbH ein Angebot.
    Der Kunde trägt hierbei Sorge Firmen- sowie projektspezifische Anforderungen spätestens auf Nachfrage bereit zu stellen.

    Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die wir unverzüglich nach Eingang der Einverständniserklärung des Kunden übermitteln, E-Mail, Telefax genügt der Schriftform.

  2. Die LangCor Service GmbH kann eine angefragte Dienstleistung zurückweisen. Dies gilt insbesondere bei Anfragen, welche Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung/Überarbeitung gegeben werden betreffen. Dies gilt ebenfalls, wenn eine Durchführung des Projekts wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Bearbeitung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

§ 3 – Leistungsumfang

  1. Die LangCor Service GmbH führt die Dienstleistungen zu den mit dem Kunden für das jeweilige Projekt vereinbarten Bedingungen durch. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert die LangCor Service GmbH eine Rohfassung eines Textes, eine Arbeitsübersetzung oder zu prüfende Überarbeitungen/Berichte. Die LangCor Service GmbH verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) übersetzen oder bearbeiten zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung/Überarbeitung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Überarbeitungen oder das Erstellen von Texten werden nach allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben und den definierten Vorgaben des Kunden angefertigt. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.

  2. Die LangCor Service GmbH ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Dienstleistung geeigneter Dritter (Dienstleister) zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zur LangCor Service GmbH.

  3. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Dienstleister erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie und einen einheitlichen Sprachstil keine Gewähr übernommen werden. Das Anlegen oder Erweitern einer Terminologie oder eines Glossars erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

  4. Die LangCor Service GmbH liefert die fertige Dienstleistung in der vereinbarten Form. Notarielle Beglaubigungen, behördliche Prüfungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten gemäß des Kulturraums, Satz- und Druckarbeiten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung , Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Korrekturlesen, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil eines Übersetzungsprojekts. Diese Leistungen werden nicht erbracht soweit dies nicht im Umfang der Leistung definiert wurde und Gegenstand des Angebots war.

§ 4 – Leistungsumfang

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurden. Im Falle höherer Gewalt und von Umständen, welche die LangCor Service GmbH nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Abgabefrist entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, LangCor Service GmbH im Einzelfall auf die Relevanz der Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist hinzuweisen.

§ 5 Rückgabe von Textvorlagen

  1. Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Kosten und Gefahr des Kunden.

§ 6 Veröffentlichung/Verwendung zu Werbezwecken

  1. Will der Kunde den erstellten, überarbeiteten oder übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder die Texte in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Textes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text später veröffentlicht oder zum Beispiel für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Anpassung die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Die LangCor Service GmbH behält sich in diesem Fall zudem Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. Im Falle einer Verwendung als Druckvorlage hat der Kunde der LangCor Service GmbH vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Die Prüfung der Druckvorlage wird falls nicht anders im Angebot vereinbart nach den üblichen Stundensätzen als Lektorat abgerechnet. Druckt der Kunde ohne Freigabe der LangCor Service GmbH, geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat der LangCor Service GmbH den zu bearbeitenden/übersetzenden Text, bzw. Informationen für die Erstellung neuer Texte in einer mit üblichen Textverarbeitungsprogrammen bearbeitungsfähigen Version zur Verfügung zu stellen. Für Texte/Dateien welche in einem nicht durch übliche Textverarbeitungsprogramme verwendbaren Format übermittelt werden, können gegebenenfalls Zusatzkosten für die Konvertierung anfallen. Diese werden nach Erhalt der Daten mit dem Kunden besprochen. Zusatzkosten sind vor Durchführung der Arbeiten schriftlich zu vereinbaren.

  2. Der Kunde hat der LangCor Service GmbH bei der Auftragserteilung alle Informationen, Dokumente und Materialien zur Verfügung zu stellen, welche für die vertragsgemäße Erstellung/Überarbeitung/Übersetzung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere bestehende Vorlagen, Ausgangstexte, Vorübersetzungen, Wortlisten oder individuelle Fachterminologien des Kunden sowie die geplante Verwendung, Zielgruppe, Zweck der Texte und Informationen zum Sprachstil.

  3. Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden.

§ 8 Archivierung

  1. Im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltene Daten und die als Datei vorliegende Überarbeitungen/Übersetzungen selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei der LangCor Service GmbH. Die Daten werden 10 Jahre zur Archivierung aufbewahrt. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.

§ 9 – Nutzungsrechte

  1. Die LangCor Service GmbH überträgt dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten, überarbeiteten oder übersetzten Texten für den vereinbarten Vertragszweck. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte, und zwar unter der aufschiebenden Bedingung der vorbehaltlosen vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung an die LangCor Service GmbH.

§ 10 – Vergütung

  1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich in Euro. Es handelt sich um Nettobeträge, welchen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

  2. Die Vergütung erfolgt bei Übersetzungen üblicherweise nach wortgenauer Abrechnung kalkuliert auf dem Ausgangstext sowie unter Berücksichtigung der Einzelkosten der jeweiligen Fachübersetzer, Schwierigkeit, Fachbereich der Übersetzung oder als Pauschale. Gegebenenfalls werden bei Eilprojekten oder Projekten außerhalb der Geschäftszeiten Aufschläge erhoben. Es gelten die vereinbarten Konditionen des Dienstleistungsvertrages. Bei dem Erstellen oder dem Überarbeiten von Texten wird die Vergütung auf Stundenbasis und unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Fachbereichs oder als Pauschale abgerechnet. Gegebenenfalls werden bei Eilprojekten oder Projekten außerhalb der Geschäftszeiten Aufschläge erhoben.

  3. Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Leistung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. LangCor Service GmbH stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Zahlungsfrist für Ausgleich unserer Forderungen beträgt 14 Arbeitstage. Bei Zahlungsverzug ist die LangCor Service GmbH berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist LangCor Service GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls die LangCor Service GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die LangCor Service GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, der LangCor Service GmbH nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  4. Bei Erstbeauftragung ist die LangCor Service GmbH berechtigt, mit Abschluss des Übersetzungsvertrages und vor Beginn der Dienstleistung eine Vorauszahlung von 50 % des Auftragsvolumens zu fordern. Folgeaufträge werden nach Leistungserbringung auf Rechnung fällig.

  5. Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Notarielle Beglaubigungen, Prüfungen auf behördliche Vorgaben, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, LektoratsArbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

§ 11 – Rechtsvorbehalt

  1. Die erstellten, übersetzten oder überarbeiteten Texte und die damit verbundenen Rechte (z.B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden unter Eigentums- und Rechtsvorbehalt der LangCor Service GmbH.

§ 12 – Aufrechnung

  1. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

§ 13 – Abnahme und Gewährleistung

  1. Der Kunde hat bei Lieferung, die gelieferten Dokumente unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung/Überarbeitung oder neu erstellten Texten sind unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung gegenüber der LangCor Service GmbH mitzuteilen.

  2. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen. Dies gilt insbesondere bei Rückgabe eines Korrekturexemplars und richtiger Ausführung vom Kunden vorgenommener Korrekturen.

  3. Für Mängel der Textvorlage bei Übersetzungen oder Mängel in den Informationen für Bearbeitungen und neu Erstellungen von Texten haftet der Kunde.

  4. Soweit die erbrachte Leistung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde der LangCor Service GmbH eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Ausgangstexte oder Änderungen der übergebenen Dokumente. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat die LangCor Service GmbH das Recht, nach eigener Wahl die Dokumente mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

  5. Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er der LangCor Service GmbH eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 14 – Haftung

  1. Die LangCor Service GmbH haftet nicht dafür, dass die jeweiligen gelieferten Überarbeitungen, neu erstellten Texte und Übersetzungen für den Verwendungszweck des Kunden zulässig und geeignet sind. Der Kunde ist verpflichtet LangCor Service GmbH den Verwendungszweck, den Zielraum, sowie den kulturellen Hintergrund bekanntzugeben, damit dies bei der Durchführung der Leistungen Berücksichtigung finden kann. Wird dies vom Kunden versäumt haftet die LangCor Service GmbH nicht für Schäden die aus einer fachgerechten Übersetzung des vorgelegten Textes resultieren, weil der Erwartungshorizont der Textleser verfehlt werden könnte. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die gelieferten Texte veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet werden. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt allein der Kunde.

  2. Die LangCor Service GmbH haftet nicht für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Fachterminologien oder in der Formulierung des Auftrags.

  3. Es besteht keine Haftung für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Kunden, auch solche in den Übersetzung- und Überarbeitungsvorgaben, entstehen und Umstände, welche die LangCor Service GmbH nicht zu verantworten hat.

  4. Im Übrigen haftet die LangCor Service GmbH nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die LangCor Service GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Die Haftung der LangCor Service GmbH bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.

  5. Die LangCor Service GmbH haftet auch nicht für Störungen durch höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren und für nicht von der LangCor Service GmbH zu vertretende Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen.. Die LangCor Service GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn die LangCor Service GmbH aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss.

  6. Die LangCor Service GmbH haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammails oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Die EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf Viren und schädliche Daten überprüft.

  7. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von der LangCor Service GmbH nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. Die LangCor Service GmbH haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und der LangCor Service GmbH wird aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten kein absoluter Geheimnisschutz gewährt.

  8. LangCor Service GmbH haftet nicht für möglicherweise entgangene Gewinne des Kunden bei den oben genannten Fallkonstellationen.

  9. Die Haftung wird im Übrigen bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zehntausend Euro sowie im kaufmännischen Verkehr bei grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal zwanzigtausend Euro beschränkt. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Der Kunde hat umfassende Mitwirkungspflichten: Er verpflichtet sich, jede von der LangCor Service GmbH gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haftet die LangCor Service GmbH nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

§ 15 – Rechte Dritter und Freistellung

  1. Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu überarbeitenden oder übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Überarbeitung/Übersetzung entgegenstehen. Die LangCor Service GmbH ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.

  2. Der Kunde stellt die LangCor Service GmbH und deren Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

§ 16 – Geheimhaltung

  1. Die LangCor Service GmbH wird die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Erbringung von mit dem Kunden definierten Leistungen (z.B. Übersetzung) ist zulässig. Die LangCor Service GmbH verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.

  2. Sollten für die Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sein, wird der Kunde diese der LangCor Service GmbH bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitteilen und gegeben Falls zu verwendende Codeschlüssel, Programme und Passwörter zur Verfügung stellen.

  3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes zur Erfüllung des Auftrags bei der LangCor Service GmbH gespeichert werden.

§ 17 – Werberecht

  1. Der Kunde berechtigt die LangCor Service GmbH, den Namen und die Marke des Kunden als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben.

§ 18 – Abwerbungsverbot

  1. Soweit sich die LangCor Service GmbH zur Erbringung von Leistungen Dritter bedient, darf der Kunde diese ohne die Genehmigung der LangCor Service GmbH vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages weder direkt noch indirekt anstellen, beschäftigen oder beauftragen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von LangCor Service GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§ 19 – Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

  3. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den in seiner Ausführung geschlossenen Einzelgeschäften ist unser Geschäftssitz (Neu-Ulm). Jeder Vertragspartner ist jedoch auch berechtigt, den anderen an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

    Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.